Prüfung

Voraussetzungen:

  • Mindestalter am Prüfungstag: 15 Jahre und sechs Monate
  • bei Minderjährigen amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters

Die Prüfung beinhaltet:

  • praktisches jagdliches Schießen
  • Wildtierkunde, Wildbiologie und Wildbewirtschaftung
  • Jagdwaffenkunde und Sicherheitsbestimmungen
  • Hege, Jagdbetrieb und jagdliches Brauchtum
  • Jagdhundewesen und Behandlung erlegten Wildes
  • Jagdrecht und entsprechende Folgebestimmungen
  • Ökologie und Naturschutz, Kenntnis geschützter Arten

Inhalt und Umfang der Ausbildung werden von der Jägerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgegeben. Die untere Jagdbehörde der Stadt Magdeburg stellt eine berufene Prüfungskommission aus erfahrenen Jagdpraktikern der Kreisjägerschaft Magdeburg, die zweimal jährlich die Jägerprüfung abnehmen.

Download Jäger und Falknerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt

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