Wichtige Informationen zur Jagdscheinverlängerung!
In Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde, wird ab sofort, die Ausstellung bzw. die Verlängerung des Jagdscheines auf 3 Jahre, nur noch bei Nachweis der Bezahlung der Jagdhaftpflichtversicherung für den selben Zeitraum ausgeführt.
05. Februar 2023